© CREDERE-FINANZ
kleines Leasing-ABC
Ablösewert
Buchhalterischer
Wert
eines
Gutes
während
der
Vertragslaufzeit
(abgezinster
Barwert).
Abnahmebestätigung
(auch
Übernahmebestätigung)
Mit
der
schriftlich
abzugebenden
Abnahmebestätigung
zeigt
der
Leasingnehmer
dem
Leasinggeber
an:
-
vollständige
Lieferung
des
bestellten Leasingobjektes
- Installation am vereinbarten Standort
- ordnungsgemäßer, mängelfreier Zustand
- Betriebsfähigkeit des Leasing-Objektes.
Die
Abnahmebestätigung
dient
auch
der
Identifizierung
des
Leasingobjektes
und
definiert
den
regelmäßig
an
die
tatsächliche
Übernahme
geknüpften
Beginn
der
Vertragslaufzeit
des
Leasingvertrages.
Erst
nach
der
ordnungsgemäßen
Abnahmebestätigung
erfolgt
die
Bezahlung
der
Lieferantenrechnung
durch
den
Leasinggeber.
Die
Abnahmebestätigung
ist
somit
ein
Bestandteil
der
Vertragsdokumentation und muss rechtsverbindlichunterzeichnet sein-
Abschreibung
(AfA
=
steuertechnisch
"Absetzung
für
Abnutzung")
Die
buchhalterisch
erfasste
Wertminderung
vonWirtschaftsgütern.
Abschreibungen
werden
in
der
Gewinn-
und
Verlustrechnung als Aufwand geltend gemacht und mindern den Gewinn.
Abschreibung, linear
Absetzung
erfolgt
in
gleichbleibenden
Jahresbeträgen
entsprechend
der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsgutes.
Abschreibung, degressiv
Der
Abschreibungssatz
ist
bei
degressiver
Abschreibung
grundsätzlich
auf
den
letzten
Buchwert
am
Ende
des
letzten
Wirtschaftsjahres
anzuwenden.
Dabei
darf
der
Abschreibungssatz
maximal
das
Zweifache
des
linearen
Abschreibungssatzes
betragen
und
20
Prozent
nicht
übersteigen.
Ein
Wechsel
zur
linearen
AfA
ist
jederzeit
möglich.
AfA-Tabelle
Amtliche
Tabellen
über
die
durchschnittliche
betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer
für
Wirtschaftsgüter
des
Anlagevermögens.
AfA-Tabellen
werden,
falls
nötig,
von
Zeit
zu
Zeit angepasst
AfA-Satz
Der
Prozentsatz
der
Abschreibung,
der
sich
nach
der
betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer
in
Jahren
richtet.Es
ist
damit
derjenige
Prozentsatz
pro
Jahr,
mit
dem
das
Wirtschaftsgut
im
Anschaffungsjahr
und
den
Folgejahren
gewinnmindernd
abgeschrieben wird.
Amortisation
Amortisation
ist
die
planmäßige
Tilgung
einer
Schuld
oder
auch
Abschreibung
(siehe
auch: Teilamortisation, Vollamortisation und Kündbarer Vertrag
.
Andienungsrecht
Nur
bei
Teilamortisationsverträgen
(TA)
das
Recht
der
Leasinggesellschaft,
zum
Vertragsende
vom
Leasingnehmer
den
Kauf
des
Leasingobjektes
zu
einem
vorausvereinbarten
Restwert
zu
verlangen
(anzudienen).
Ein
Erwerbsrecht
des
Leasingnehmers besteht dabei aber nicht.
Anzahlung
(auch:
Mietsonderzahlung,
Leasingsonderzahlung)
Eine
Anzahlung
reduziert
die
monatlichen
Raten,
dasie
in
die
Kalkulation
des
Vertrages
einbezogen
wird.
Anzahlungen
sind
im
Voraus
fällig.
Die
Anzahlung
ist
außerdem
ein
Sicherungsinstrument für den Leasinggeber.
Anschaffungskosten
Kosten
(Rechnungsbetrag)
für
das
Leasingobjekt,
einschließlich
evtl.
anfallender
Nebenkosten,
z.B.
für
Transport,
Montage
oder
betriebsfertige
Übergabe.
Anschaffungskosten
sind
die
Basis
für
die
Bilanzierung
und
Berechnungsgrundlage
für die Kalkulation des Leasingvertrages.
Barwert
Abgezinste Summe aller Leasing-Raten zzgl. Eines eventuellen Restwertes.
Besitz
Gemäß
§
854
BGB
ist
der
Besitzer
derjenige,
der
die
tatsächliche
Verfügungsgewalt
über
eine
Sache
hat.
Der
jeweilige
Nutzer
eines
Objektes
ist
Besitzer,
muss
aber
nicht
Eigentümer sein (s. Eigentum).
.
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Derjenige
Zeitraum,
über
den
jedes
Wirtschaftsgut
üblicherweise
im
Betrieb
wirtschaftlich oder technisch abgenutzt wird.
Capital Lease
Nach
den
Rechnungslegungsbedingungen
der
USA
wird
grundsätzlich
zwischen
Operating
Lease
undCapital
Lease
unterschieden.
Die
derart
klassifizierten
Leasingverträge
gelten
als
Capital
Leasingverträge,
wenn
die
überwiegenden
Risiken
und
Chancen,
die
sich
aus
dem
Eigentum
am
Leasinggegenstand
ergeben,
auf
den
Leasingnehmer
übergehen.
Folglich
sind
Leasingverträge
in
diesen
Fällen
Finanzierungskäufen
wirtschaftlich
sehr
ähnlich
und
müssen
beim
Leasingnehmer
bilanziert werden.
Cross-Border-Leasing
Grenzüberschreitendes
Leasing:
Leasinggeber
und
Leasingnehmer
befinden
sich
in
unterschiedlichenLändern.
Degressiver Leasingvertrag
In
der
Regel
findet
ein
höherer
Wertverlust
in
der
Anfangsphase
der
Investition
statt.
Darauf
abgestimmt
sind
degressive
Leasing-Verträge
durch
Staffelung
der
Leasingraten,
d.
h.
anfänglich
hoherRatenbeträge
und
mit
Vertragsverlauf
sinkender
Leasingraten.
Effektivzins/effektiver Jahreszins
Vorgeschriebener
Zusatz
bei
allen
Angeboten
für
Privatkunden
im
Finanzierungsbereich.
Der
effektiveJahreszins
in
%
drückt
aus,
welche
Aufwendungen
der
Kunde
für
die
Finanzierung
pro
Jahr
hat.
Dereffektive
Jahreszins
ergibt
sich
aus
Jahreszins,
Vertragslaufzeit
sowie
evtl.
Kreditnebenkosten.
.
Eigentum
Zivilrechtlich
(nach
§
903
BGB)
kann
derjenige,
der
z.
B.
aufgrund
eines
Kaufes
Eigentum
erworben
hat,mit
der
Sache
nach
Belieben
verfahren
und
andere
von
der
Einwirkung
auf
die
Sache
ausschließen(=
juristisches
Eigentum).
Steuerrechtlich
(nach
§
39
AO)
kann
auch
ein
anderer
als
der
juristische
Eigentümer
als
wirtschaftlicher
Eigentümer
angesehen
werden,
wenn
er
faktisch
eine
Position
wie
ein
rechtlicher
Eigentümer
hat.
Beim
Leasing
ist
der
Leasinggeber
üblicherweise
gleichzeitig juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer.
Finance Lease
Das
IASC
hat
internationale
Rechnungslegungsgrundsätze
entwickelt
und
veröffentlicht.
In
seiner
Stellungnahme
zur
Bilanzierung
von
Leasing-Verträgen
nach
IAS
17
wurde
u.a.
eine
Unterscheidung
von
Operating
Leases
und
Finance
Leases
vorgenommen.
Als
Finance
Leases
werden
ale
Leasing-Verhältnisse
definiert,
bei
denen
im
Wesentlichen
alle
Chancen
und
Risiken,
die
mit
dem
Eigentum
an
einem
Leasingobjekt
verbunden
sind,
auf
den
Leasingnehmer
übergehen.
Dabei
ist
unerheblich,
ob
das
rechtliche
Eigentum
übergeht
oder
nicht.Leasingobjekte
werden
bei
Finance
Leases-Verträgen
deshalb
grundsätzlich
dem
Leasingnehmer
zugerechnet
und
der
Leasinggeber
hat
eine
Forderung
gegenüber
dem
Leasingnehmer auszuweisen.
Finanzierungs-Leasing
Verträge,
die
mittel-
oder
langfristigen
Charakter
haben.
Mit
einer
unkündbaren
Grundmietzeit,
die
kürzer
als
die
betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer
des
Leasingobjekts sind.
Full-Service-Leasing
Vorrangig
im
Bereich
Kfz-Leasing,
wenn
Versicherung,
Wartung
des
Leasingobjektes,
mögliche
Reparaturen,
ggf.
auch
Verwaltungs-
und
Controlling-Aufgaben,
vom
Leasinggeber
übernommen
werden.
Hierüber
wird
ein
Full-Service-Vertrag
abgeschlossen.
Fungibilität
Wiederverwend-
oder
Drittverwendbarkeit
des
Leasingobjektes.
Je
höher
die
Fungibilität,
desto
höher
ist
die
Objektsicherheit
eines
Leasinggutes.
Die
Fungibilität
eines Leasingobjektes ist Beleg, dass es sich nicht um Spezial-Leasing handelt.
Grundmietzeit
Vereinbarte
Vertragslaufzeit,
während
der
ein
Leasingvertrag
nicht
kündbar
ist.
Die
Grundmietzeit
muss
zur
Wahrung
des
wirtschaftlichen
Eigentums
beim
Leasinggeber
zwischen mindestens 40 % und maximal 90 % der AfA-Zeit (Abschreibung) liegen.
Hersteller-Leasing
Das
direkte
Leasing
von
Mobilien
über
Hersteller
bzw.
deren
Händler
als
absatzpolitisches
Instrument,
um
den
Leasing-Kunden
stärker
an
die
eigene
Unternehmensgruppe zu binden.
Herstellungskosten
Kosten,
die
durch
den
Verbrauch
von
Gütern
und
die
Inanspruchnahme
von
Dienstleistungen
für
die
Herstellung
eines
Objektes
entstehen.
Dazu
gehören
auch
Erweiterungen
oder
über
den
ursprünglichen
Zustand
hinausgehende
Verbesserungen.
ASC
(International
Accounting
Standards
Committee)
Internationale
Organisation
mit
Sitz
in
London,
inder
Berufsorganisationen
aus
knapp
100
Ländern
-
darunter
das
deutsche
Institut
der
Wirtschaftsprüfer(IdW)
und
die
Wirtschaftsprüferkammer
(WPK)
-
vertreten
sind.
Das
IASC
hat
die
weltweite
Harmonisierung
der
Rechnungslegung
als
Ziel
und
dafür
spezielle
internationale
Rechnungslegungs-
Grundsätze
entwickelt.
Die
Bilanzierung
von
Leasingverträgen
wird
z.B.
in
der
Stellungnahme
IAS
17
abgehandelt.
Kaufoption
Nur
bei
Vollamortisationsverträgen:
Das
Recht
des
Leasingnehmers
nach
Ablauf
des
Leasingvertragesdas Leasingobjekt käuflich zu erwerben.
Kilometervertrag
Bei
Vertragsbeginn
wird
die
Kilometerlaufleistung
für
ein
Kfz
für
die
gesamte
Vertragslaufzeit
festgelegt.Bei
Vertragsende
werden
dann
die
Kilometer
nach
den
Vertragsbedingungen
abgerechnet,
mit
Belastung
bei
eventuellen
Mehrkilometern
bzw. Erstattung bei Minderkilometern.
Kündbarer Leasingvertrag
Diese
Vertragsart
wird
üblicherweise
für
Wirtschaftsgüter
bevorzugt,
die
der
schnellen
technischen
und
damit
wirtschaftlichen
Überalterung
unterliegen
(z.B.
EDV-Anlagen).
Durch
das
Kündigungsrecht
des
Leasingnehmers
bestehtdie
Möglichkeit
der
Anpassung
an
technologische
Innovationen.
In
der
Regel
kann
aus
steuerrechtlichen
Gründen
der
Vertrag
frühestes
nach
Ablauf
von
40
%
der
AfA
des
Leasingobjektes
gekündigt
werden.
Kündigung
inder
vereinbarten
kalkulatorischen
Laufzeit
löst
vertraglich festgelegte Abschlusszahlungen aus.
Laufzeit eines Leasingvertrages
Die
Laufzeit
des
Leasingvertrages
richtet
sich
nach
den
steuerlichen
Vorschriften
und
dem
wirtschaftlichsinnvollen
Nutzungszeitraum
des
zugrundeliegenden
Leasingobjektes.
Dabei
ist
zu
berücksichtigen,
dass
Leasingverträge
gemäß
den
Leasing-Erlassen
während
der
vereinbarten
Vertragslaufzeit
nur
in
Ausnahmefällen
aufgelöst werden können.
Leasing
Unter
Leasing
wird
die
zeitlich
begrenzte
Nutzungsüberlassung
von
Wirtschaftsgütern
gegen
Entgelt
verstanden.
Basis
ist
immer
ein
Leasingvertrag.
Das
Wort
"Leasing"
stammt
aus
dem
Englischen
"to
lease"
und
bedeutet
so
viel
wie
vermieten
bzw.
verpachten.
Leasing-Beginn
Mit
Vorlage
aller
Unterlagen
und
der
vom
Leasingnehmer
unterzeichneten
Abnahmebestätigung
bei
der
Leasinggesellschaft
wird
Leasingbeginn
festgelegt.
Mit
Leasingbeginn
wird
die
Verpflichtung
des
Leasingnehmers
zur
Zahlung
der
Leasingrate ausgelöst.
Leasing-Erlasse
-
Regelungen
des
Bundesfinanzministers
zur
steuerlichen
Behandlung
von
Mobilien-Leasingverträgen:- "Vollamortisationserlass" vom 19.04.1971;
-
"Teilamortisationserlass" vom 22.12.1975;
-
für Immobilien vom 21.03.1972 und 23.12.1991.
Die
Einhaltung
dieser
Erlasse
sichert
die
Zurechnung
des
Leasinggegenstandes
beim Leasinggeber (wirtschaftliches Eigentum).
Leasinggeber
Die
Leasinggesellschaft,
die
das
Leasingobjekt
dem
Leasingnehmer
zur
Verfügung
stellt.
Der
Leasinggeber
ist
in
der
Regel
der
rechtliche
und
wirtschaftliche
Eigentümer
des Leasingobjektes.
Leasingfähig
Ein
Objekt
ist
leasingfähig,
sofern
es
als
selbständiges
Wirtschaftsgut
genutzt
werden
kann
und
fungibel
ist.
Die
Fungibilität
ist
der
Maßstab
für
die
Bewertung
der
Wiederverwertbarkeit bzw. der Wiederverwendbarkeit eines Leasingobjektes.
Leasingnehmer
Der
Leasingnehmer
nutzt
auf
Basis
eines
Leasingvertrages
ein
im
juristischen
und
wirtschaftlichen
Eigentum
des
Leasinggebers
befindliches
Leasingobjekt.
Das
Leasingobjekt
ist
beim
Leasingnehmer
bilanzneutral.
Es
unterliegt
weder
der
Gewerbe-
noch
der
Vermögensteuer.
In
der
Gewinn-
und
Verlustrechnung
des
Leasingnehmers
sind
die
Aufwendungen
für
die
jeweiligen
Leasingraten
in
voller
Höhe als Aufwendungen absetzbar.
Leasingobjekt
Gegenstand und Grundlage eines jeden abgeschlossenen Leasingvertrages.
Leasingraten
Je
nach
Vertragsvereinbarung,
üblicherweise
jedoch
monatlich
zu
bedienende
Raten
für die Nutzung des Leasingobjektes.
Leistungsstörungen
Auch
bei
möglichen
Leistungsstörungen
im
Bereich
der
Gewährleistung
sind
die
vereinbarten
Leasingraten
grundsätzlich
weiter
in
voller
Höhe
fällig.
Der
Leasinggeber
tritt
jedoch
die
Gewährleistungsansprüche
an
den
Leasingnehmer
ab.
Der
Leasingnehmer
ist
deshalb
berechtigt,
diese
Gewährleistungsansprüche
gegenüber
dem
Lieferanten
geltend
zu
machen.
Ausschließlich
im
Fall
der
Klage
auf
Wandelung
des
Kaufvertrages
oder
Minderung
hat
der
Leasingnehmer
gegenüber
dem
Leasinggeber das Recht, die Zahlung der Leasingraten abzulehnen.
Mehr-/Mindererlös bei Teilamortisationsverträgen
Das
Restwertrisiko
liegt
bei
dem
Leasingnehmer.
Wird
nach
Ende
der
Vertragslaufzeit
das
Leasingobjekt
zu
einem
unter
dem
kalkulierten
Restwert
liegenden
Erlös
veräußert,
so
hat
der
Leasingnehmer
die
Differenz
an
den
Leasinggeber
zu
zahlen.
Liegt
der
Verwertungserlös
über
dem
kalkulierten
Restwert,
kann
der
Mehrerlösgemäß
Leasing-Erlaß
vom
22.12.1975
dem
Leasingnehmer
zu
75
%
vergütet
werden.
Der
Leasinggeber
muss,
um
mit
dieser
"angemessenen
Beteiligung
am
Mehrerlös"
nach
§
39
AO
weiterhin
wirtschaftlicher
Eigentümer
zu
bleiben,
25
%
behalten.
Mietkauf
Eine
Finanzierungsvariante,
bei
der
die
Aktivierung
des
Leasingobjektes
sowie
die
Passivierung
einer
Darlehensverbindlichkeit
beim
Mietkäufer
erfolgt,
weil
die
für
das
klassische
Leasing
gemäß
den
Leasing-Erlassen
erforderlichen
Kriterien
nicht
gegeben
sind.
Der
Leasinggeber
aktiviert
dabei
eine
Darlehensforderung
gegenüber
dem
Mietkäufer
und
teilt
die
bei
ihm
eingehenden
Mietkaufraten
in
Zins-
und
Tilgungsanteile
auf.
Wichtig
ist,
dass
die
Mehrwertsteuer
auf
die
gesamte
Mietkaufforderung
(Mietkaufrate
x
Vertragslaufzeit)
mit
der
ersten
Mietkaufrate
voll
vom
Mietkäufer
zu
bezahlen
ist.
Das
juristische
Eigentum
geht
erst
nach
Eingang
der
letzten
Mietkaufrate
auf
den
Mietkäufer
über.Mietkauf
bietet
sich
als
Finanzierungsform
dann
an,
wenn
bei
bestimmten
Fördermaßnahmen
die
Aktivierung
des
Investitionsgutes
in
der
Bilanz
des
Mietkäufers
Bedingung
ist,
oder
aber
bei
einer
Aktivierung
des
zu
fördernden
Wirtschaftsgutes
beim
Mietkäufer
sich
für
den
Mietkäufer zusätzliche steuerliche Effekte ergeben.
Null-Leasing
Eine
beim
Kfz-Leasing
für
Privatleute
verwandte
Leasingvariante.
Die
üblicherweise
in
den
Leasingzahlungen
enthaltenen
Finanzierungskosten
werden
bei
dieser
Variante
durch
Subventionen
des
Herstellers/Lieferanten
gegenüber
dem
Leasinggeber
abgedeckt.
Operate Leasing
Ursprünglich
im
Gegensatz
zum
Finanzierungs-Leasing
verwendeter
Begriff
für
kurz-
bis
mittelfristige
Leasingverträge,
bei
denen
dem
Leasingnehmer
normalerweise
unter
Einhaltung
der
festgesetzten
Frist
ein
Kündigungsrecht
eingeräumt
ist,
wobei
der
Leasinggeber
regelmäßig
die
objektbezogenen
Risiken
trägt.
Diese
Leasingform
hat
insbesondere
durch
die
aktuelle
handelsrechtliche
Diskussion
eine
größere
Bedeutung
erhalten,
weil
sie
sowohl
bei
den
Vorschriften
des
IASC
(gegenüber
den
Finance
Leasing-Verträgen)
als
auch
von
US-GAAP
(gegenüber
Capital
Lease)
als
die
Vertragsform
gilt,
bei
der
das
Leasingobjekt
beim
Leasinggeber
bilanziertwird.
Beide,
IASC
und
US-GAAP,
stellen
hierfür
Regeln
mit
genauen
Anforderungskriterien
auf.
Produkthaftung
Hiervon
sind
grundsätzlich
auch
Leasinggeber
betroffen,
soweit
aus
Nicht-EU-
Ländern
eingeführte
Leasingobjekte
verleast
werden.
Das
Problem
ist
umgehbar,
wenn
der
Leasingnehmer
das
Leasingobjekt
selbst
importiert
und
einen
Sale-and-
lease-back-Vertrag
abschließt.
Das
Produkthaftungsrisiko
liegt
dann
allerdings
immer
beim Leasingnehmer.
Restbuchwert
Der
Restbuchwert
ist
der
Wert,
mit
dem
ein
Wirtschaftsgut
nach
Abschreibungen
in
der Bilanz letztendlich ausgewiesen wird.
Restwert
Der
Restwert
ist
der
Teil
der
Anschaffungs-
oder
Herstellungskosten,
der
beim
Teilamortisationsvertrag
über
die
Vertragslaufzeit
nicht
durch
die
Leasingraten
getilgt
wird.
Der
Restwert
wird
vertraglich
fest
vereinbartund
in
die
Kalkulation
des
Leasingvertrages
einbezogen.
Der
Leasinggeber
behält
sich
oft
ein
Andienungsrecht
vor.
Für
die
Festlegung
des
Restwertes
sollte
der
zum
Ende
des
Leasingvertrages
voraussichtlich erzielbare Marktwert des Leasingobjektes sein.
Sale-and-lease-back (SLB)
Das
Investitionsgut
ist
bereits
Eigentum
des
künftigen
Leasingnehmers,
der
dieses
dann
an
den
Leasinggeber
veräußert.
Anschließend
wird
ein
Leasingvertrag
über
die
weitere
Nutzung
abgeschlossen.
Das
Leasingobjekt
wechselt
also
nicht
den
Besitzer.
Der
Leasingnehmer
muss
gegenüber
dem
Leasinggeber
sein
Eigentum
belegen,
und
dass das Investitionsgut frei von Rechten Dritter ist.
Schlussratenfinanzierung
(Ballonfinanzierung)
Nur
bei
Finanzierungsmodellen:
Der
Darlehensnehmer
tilgt
über
die
Laufzeit
das
Darlehen
nur
zu
einem
gewissen
Teil
und
löst
am
Vertragsende
das
Darlehen
über
die
höhere
Schlussrate
ab.
Nicht
zu
verwechseln
mit
dem
Restwert
bei
Leasingverträgen.
Software-Leasing
Leasing-Variante,
die
immer
mehr
an
Bedeutung
gewinnt.
In
der
Regel
wird
zwischen
dem
Software-Haus
und
dem
Leasingnehmer
ein
Software-Überlassungsvertrag
abgeschlossen,
in
den
der
Leasinggeber
eintritt.
Dabei
wird
dem
Leasinggeber
vom
Software-Haus
das
Recht
eingeräumt,
das
Nutzungsrecht
auf
den
Leasingnehmer
zu
übertragen
sowie
ein
einmaliges
Weiterverwertungsrecht,
das
die
Bonitätsrisiken
für
den
Leasinggeber
absichert.
Teilweise
werden
in
diesem
Bereich
auch
Mietkaufverträge angeboten.
Spezial-Leasing
Steuerrechtlicher
Begriff
der
Leasing-Erlasse
für
ein
Leasingobjekt,
das
ausschließlich
für
die
Erfordernisse
eines
einzelnen
Leasingnehmers
gebaut
bzw.
erworben
wird
und
das
im
Rahmen
des
Leasingvertrages
und
auch
danach
nur
von
diesem
wirtschaftlich
sinnvoll
verwendet
werden
kann.
Steuerrechtliche
Zurechnung
des
Leasingobjektes
erfolgt hier beim Leasingnehmer, der dieses in seiner Bilanz zu aktivieren hat.
Teilamortisation
Der
Teilamortisationsvertrag
wird
auf
eine
feste
Laufzeit
abgeschlossen.
Durch
die
Zahlung
der
Leasingraten
wird
über
die
Laufzeit
des
Leasingvertrages
nur
ein
Teil
des
Anschaffungswertes
nebst
allen
anfallenden
Kosten,
einschließlich
der
Finanzierungskosten
des
Leasinggebers,
amortisiert.
Die
monatlichen
Raten
sind
daher
niedriger
als
beim
Vollamortisationsvertrag.
Für
den
noch
nicht
amortisierten
Teil
(den
sogenannten
Restwert)
verbleibt
das
Restwertrisiko
am
Vertragsende.
Der
Leasinggeber
sichert
sich
deshalb
den
Restwert
in
der
Regel
mittels
Andienungsrecht
ab.
Untervermietung
In
der
Regel
benötigt
der
Leasingnehmer
für
die
Untervermietung
des
an
ihn
verleasten
Leasingobjektes
eine
schriftliche
Zustimmung
des
Leasinggebers.
Die
Untervermietung
birgt
für
den
Leasinggeber
nicht
unerhebliche
Risiken
(z.B.
mehrmalige
Untervermietung
eines
Leasingobjektes.
Die
Risiken
können
durch
Offenlegung
der
Untervermietung,
durch
Zahlung
der
Leasingraten
des
Untermieters
an den Leasingeber oder andere Sicherungsmaßnahmen minimiert werden.
Verbraucherkreditgesetz
Die
grundsätzliche
Anwendbarkeit
dieses
Gesetzes
gilt
nur
für
Leasingverträge
mit
natürlichen
Personen
zu
privaten
Zwecken,
zu
unselbständiger
beruflicher
Tätigkeit
oder
zur
Gründung
einer
selbständigen
beruflichen
Existenz
bis
zu
einem
Finanzierungsvolumen
von
max.
€
50.000,00.
Im
Gegensatz
zum
früheren
Abzahlungsgesetz
sind
Minderkaufleute
und
Freiberufler
nicht
geschützt,
wenn
diese
z.B. eine EDV-Anlage oder ein Fahrzeug für ihre Praxis leasen.
Verlängerungsoption
Recht
des
Leasingnehmers,
das
Leasingobjekt
nach
Ablauf
der
vereinbarten
Vertragslaufzeit über einen Anschlussvertrag weiter zu nutzen.
.
Vollamortisation
Der
Anschaffungswert
des
Leasingobjektes
sowie
alle
anfallenden
Kosten,
einschließlich
der
Finanzierungskosten
des
Leasinggebers,
werden
während
der
Vertragsdauer durch die Zahlung der Leasingraten voll gedeckt.
.
US-GAAP
(US-Generally
Accepted
Accounting
Principles)
Festlegung
der
Rechnungslegungs-
Grundsätze
in
den
USA.
Durch
die
Stellung
der
SEC
(Securities
Exchance
Commission)
gewinnen
diese
(bezüglich
der
Zulassung
von
Aktien
ausländischer
Unternehmen
zum
amtlichen
Handel
an
der
New
Yorker
Börse)
zunehmend
auch
für
Nicht-US-Unternehmen
an
Bedeutung.
Primäres
Ziel
der
US-GAAP
ist,
mit
der
Rechnungslegunggegenwärtige
und
potentielle
Investoren
so
gut
wie
möglich
zu
informieren.
Leasing-Verträge
unterteilt
man
in
Capital
Leasingverträge
und
Operating
Leasing-Verträge. Die Klassifizierung ist über einen entsprechenden Kriterien.